Petitionsausschuss: 147.000 Unterschriften – und trotzdem keine Lösung in Sicht
Anhörung im Bundestag bringt verhärtete Fronten: Therapeuten warnen vor Versorgungseinbruch, vdek hält 190.000 Euro für „auskömmlich"
Mehr als 147.000 Menschen haben eine Petition unterzeichnet, die unter dem Titel „Sicherstellung der Psychotherapeutischen Versorgung durch angemessene Vergütung" die Politik zum Handeln auffordert. Am 9. Juni 2026 war es soweit: Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags hörte die Initiatoren und Vertreter der Betroffenen an. Das Ergebnis: klare Worte, verhärtete Fronten – und keine erkennbare Lösung.
Was auf dem Spiel steht: Die Kürzung im Überblick
Zum 1. April 2026 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss die Bewertungen mehrerer zentraler Leistungen in der ambulanten Psychotherapie um 4,5 Prozent gesenkt. Betroffen sind die Vergütung der neuropsychologischen Therapiestunden, der psychotherapeutischen Sprechstunde, der psychotherapeutischen Akutbehandlung, der Gruppentherapie sowie des gesamten Abschnitts 35.2 EBM. Im Gegenzug wurde der Strukturzuschlag um 14,25 Prozent angehoben – eine Maßnahme, die nur für einen Teil der Praxen eine vollständige Kompensation darstellt. Anfang Juni hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bekannt gegeben, den Beschluss nicht zu beanstanden.
„Ambulante Psychotherapie rettet Leben und spart Geld"
Katja Udolph, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutin aus Niedersachsen und Mitinitiatorin der Petition, sprach bei der Anhörung im Ausschuss. Ihre Botschaft war unmissverständlich: „Die ambulante Psychotherapie rettet Leben und spart Geld." Sie appellierte an die Abgeordneten, zu verhindern, dass sich die Psychotherapie in Richtung eines Primärversorgungssystems entwickle, in dem Hausärzte psychische Erkrankungen erkennen und behandeln sollen. „Hausärztinnen haben nicht die Zeit und vor allem nicht die Kapazitäten, psychische Erkrankungen richtig zu erkennen und zu diagnostizieren", sagte Udolph. Im Einzelfall drohten Praxen Umsatzminus von bis zu 25 Prozent – ein Ausmaß, das existenzbedrohend sein kann.
Udolph konfrontierte das Ministerium außerdem mit dem Vorwurf, „veraltete Zahlen" zu verwenden. Der Hinweis auf den Zuwachs bei den zugelassenen Therapeuten ignoriere strukturelle Realitäten: Rund 75 Prozent der Berufsangehörigen seien Frauen, viele von ihnen in Teilzeit tätig – aus familiären, strukturellen oder gesundheitlichen Gründen.
BMG: Kein grober Fehler, aber auch keine Entwarnung
BMG-Staatssekretär Tino Sorge verteidigte die Haltung des Ministeriums. Er betonte, die Bundesregierung habe die Vergütungssituation der Psychotherapeuten „im Blick". Die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses sei im Rahmen der Rechtsaufsicht geprüft worden – „grobe Fehler" habe man nicht feststellen können. Das Gesamthonorar werde auch nach dem Beschluss um 0,8 Prozent steigen. Honorareinbußen in der von Udolph genannten Größenordnung werde es allenfalls in Einzelfällen geben, so Sorge.
Zur Unterversorgung äußerte sich Sorge ebenfalls: Die Zahl der zugelassenen Psychotherapeuten sei seit 2014 von 27.125 auf 41.937 gestiegen – ein Zuwachs von rund 55 Prozent. Statistisch lasse sich daher nicht von einer Unterversorgung sprechen. Diese Aussage steht in einem merkwürdigen Widerspruch zu den bekannten Wartezeiten von durchschnittlich 142 Tagen auf einen Therapieplatz in Deutschland.
"Bei den Protesten fällt unter den Tisch, dass das Gesamthonorar für eine Therapiestunde in einer vollausgelasteten Praxis im Vergleich zu 2025 nahezu stabil bleibt." – Verband der Ersatzkassen (vdek), 09.06.2026
vdek: „190.000 Euro – das ist auskömmlich"
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) ließ bei der Anhörung wenig Raum für Empathie. In einer Mitteilung am Montag sprach der vdek von einer „vermeintlichen Honorarsenkung" und forderte die Psychotherapeuten auf, zu einer „sachlichen Debatte" zurückzukehren. Psychotherapeuten könnten auch nach der Absenkung einen Jahresumsatz von über 190.000 Euro erzielen – „was aus unserer Sicht auskömmlich ist".
Diese Aussage löste in Fachkreisen erhebliche Empörung aus. Kritiker verwiesen darauf, dass der genannte Umsatz vor Abzug von Praxiskosten, Sozialversicherungsbeiträgen, Altersvorsorge und Krankenversicherung liegt. Psychotherapeuten sind in der Regel selbstständig und tragen diese Kosten vollständig selbst. Das tatsächlich verbleibende Nettoeinkommen liegt je nach Praxisstruktur und -größe erheblich darunter – laut KBV-Daten für vollzeitarbeitende Psychologische Psychotherapeuten bei rund 76.000 Euro netto. Zudem basieren Vollauslastungsszenarien auf Annahmen, die für Teilzeitpraxen – insbesondere von Therapeutinnen mit Familienpflichten – schlicht nicht zutreffen.
BPtK: Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendlichenversorgung reformieren
Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), nutzte die Anhörung, um eine konkrete Forderung zu platzieren: Eine Reform der Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, die der schwierigen Versorgungslage auf dem Land Rechnung trage. Die Politik könne dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) einen gesetzlichen Auftrag erteilen, diese Reform anzugehen. „Das wäre wirklich segensreich", so Benecke. Die BPtK hatte bereits in früheren Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass die aktuelle Bedarfsplanung strukturelle Lücken in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nicht abbildet.
Petition mit 147.000 Unterschriften – Entscheidung offen
Der Petitionsausschuss hat in der Sache noch nicht über die Eingabe entschieden. Die Anhörung war ein erster parlamentarischer Schritt, dem eine formelle Beschlussfassung folgen muss. Ob und wie der Ausschuss die Petition an die Bundesregierung oder den Gesundheitsausschuss weiterleitet, ist offen. Angesichts der Haltung des BMG – keine Beanstandung, keine Intervention – erscheint eine schnelle gesetzliche Lösung unwahrscheinlich.
Parallel läuft weiterhin die Klage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gegen den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses. Die KBV hatte angekündigt, den Rechtsweg auszuschöpfen. Wie lange ein solches Verfahren dauert und ob es rückwirkend Wirkung entfalten kann, ist juristisch offen.
Was das für die Versorgung bedeutet
Die Anhörung vom 9. Juni 2026 hat gezeigt: Es gibt keine schnelle Einigung. Auf der einen Seite stehen Therapeuten und Fachverbände, die auf einen konkreten Versorgungsschaden hinweisen – verlängerte Wartezeiten, schwindende Therapieplätze, ein demografisch belastetes System. Auf der anderen Seite stehen Krankenkassen und ein Ministerium, das sich hinter formaler Rechtsaufsicht und statistischen Aggregatwerten verschanzt.
Für Praxen, die jetzt Entscheidungen über Investitionen, Personalplanung oder Kassenzulassungen treffen müssen, ist diese Situation schwierig. Die Unsicherheit bleibt – und mit ihr die Frage, ob das politische System in der Lage ist, strukturelle Probleme in der psychischen Gesundheitsversorgung zu lösen, bevor sie zu einem messbaren Versorgungseinbruch werden.