Honorarkürzung 4,5 Prozent: Ein Systemversagen mit Ansage

Was hinter der Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses steckt – und warum sie mehr als ein Rechenstreit ist

Politische Verhandlung – symbolisch für Gesundheitspolitik und Honorarstreit

Es ist eine Entscheidung, die sich wie eine Ohrfeige anfühlt – und das nicht nur für die betroffenen Therapeutinnen und Therapeuten. Der Erweiterte Bewertungsausschuss, ein Schiedsgremium des deutschen Gesundheitssystems, hat für April 2026 eine Honorarkürzung von 4,5 Prozent für psychotherapeutische Leistungen beschlossen. Der GKV-Spitzenverband hatte ursprünglich sogar 10 Prozent gefordert. Das Ergebnis: ein Kompromiss, der für die Betroffenen dennoch einer Kampfansage gleichkommt.

Wie es zur Kürzung kam: Der Mechanismus dahinter

Der Bewertungsausschuss wird immer dann einberufen, wenn GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) keine Einigung erzielen. Im vorliegenden Fall war der Streit grundsätzlicher Natur: Die Krankenkassen argumentierten, die Honorare für Psychotherapeuten seien seit 2013 um 52 Prozent gestiegen – bei anderen Facharztgruppen nur um 33 Prozent. Daraus leiteten sie einen Anpassungsbedarf nach unten ab. Die KBV wies die Berechnungsgrundlage zurück. Das Schiedsgremium entschied auf halber Strecke: 4,5 Prozent Kürzung.

Was die Zahlen nicht zeigen

Die Argumentation des GKV-Spitzenverbands klingt auf den ersten Blick schlüssig – bis man die Zahlen kontextualisiert. Der Anstieg der Psychotherapeuten-Honorare seit 2013 war keine willkürliche Verbesserung, sondern eine rechtlich erzwungene Korrektur einer jahrzehntelangen strukturellen Unterbewertung. Das Bundessozialgericht hatte festgestellt, dass die Honorare nicht auskömmlich waren. Was der GKV-Spitzenverband als überproportionale Steigerung darstellt, war für die Betroffenen lediglich eine partielle Annäherung an ein angemessenes Niveau – von einem niedrigen Ausgangspunkt aus.

Das Problem mit den 36 Stunden

Ein weiterer Knackpunkt: Die GKV-Berechnung basiert auf der Annahme, dass Psychotherapeuten in Vollzeit 36 Therapiestunden pro Woche erbringen können. Praktiker halten das für realitätsfern. Mit Dokumentation, Vor- und Nachbereitung, Berichten für Gutachter und administrative Aufgaben sind realistisch 20 bis maximal 25 Stunden therapeutische Kontaktzeit pro Woche erreichbar. Wer mit falschen Vollzeitäquivalenten rechnet, kommt zwangsläufig auf überhöhte Stundensätze – und damit auf einen scheinbaren Kürzungsbedarf, der in der Praxis keiner ist.

Strukturelles Versagen: Die Bedarfsplanung als Kernproblem

Die Honorardebatte lenkt den Blick auf ein tieferliegendes Problem: das System der Bedarfsplanung. Die Zahl der Kassensitze wird nach einem Verhältnis von Therapeuten zur Bevölkerungszahl berechnet – einem Verhältnis, das die tatsächliche Nachfrage nach psychotherapeutischer Versorgung systematisch unterschätzt. In Hessen fehlen laut Einschätzung der Psychotherapeutenkammer rund 500 Kassensitze. Bundesweit warten gesetzlich Versicherte durchschnittlich 20 Wochen auf einen Therapieplatz. In ländlichen Regionen liegt der Wert oft weit höher. Und jetzt sollen die Anreize, einen Kassensitz zu besetzen, weiter reduziert werden.

Wer psychotherapeutische Versorgung günstiger machen will, indem er Therapeuten schlechter bezahlt, riskiert, dass weniger Therapeuten Kassenpatienten behandeln.

Die Privatpatient-Verschiebung: Kein Vorwurf, aber ein Problem

Bereits in den Wochen nach Bekanntwerden der Kürzung berichten Therapeuten, dass Kolleginnen und Kollegen Kassentherapieplätze umwidmen – hin zu Privatpatienten und Selbstzahlern. Das ist individuell nachvollziehbar: Die Ausbildung zur approbierten Psychotherapeutin kostet – je nach Ausbildungsweg – zwischen 20.000 und 50.000 Euro, oft finanziert über Kredite. Wer mit Kassenpatienten nicht kostendeckend arbeiten kann, wählt Alternativen. Die kollektive Folge ist jedoch eine Verschlechterung der Versorgung für gesetzlich Versicherte – also für den Großteil der Bevölkerung.

Der Widerstand: Was jetzt passiert

Die Reaktion der Berufsgruppe ist ungewöhnlich deutlich. Petitionen mit zehntausenden Unterschriften, Demonstrationen in mehreren Städten, Ankündigungen von Massen-Widersprüchen gegen Honorarbescheide – Psychotherapeuten, traditionell als kooperative Berufsgruppe bekannt, zeigen sich kampfbereit. Für den 11. April wurde am Frankfurter Opernplatz zu einer gemeinsamen Demonstration aufgerufen. Kassenärztliche Vereinigungen sprechen von einem "Skandal", Landespolitiker appellieren an die Bundesgesundheitsministerin. Der rechtliche Weg – Klagen gegen die Honorarbescheide – wird vorbereitet.

Fazit: Eine Debatte, die größer ist als ein Prozentsatz

Die 4,5-prozentige Honorarkürzung ist kein technisches Feintuning – sie ist ein Signal. Das Signal, dass psychische Gesundheitsversorgung im deutschen Selbstverwaltungssystem weniger wert ist als andere medizinische Fachgebiete. Es ist ein Signal, das Therapeuten, Patienten und alle, die ein Interesse an einer funktionierenden psychosozialen Versorgung haben, ernst nehmen sollten. Die Frage ist nicht nur, ob die Kürzung rechtlich haltbar ist – sondern was sie über unsere gesellschaftlichen Prioritäten aussagt.

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