Acht Jahre, 40.000 Euro, und dann das: Die Lage der Therapeuten in Ausbildung
Wie die Honorarkürzung eine ohnehin prekäre Ausbildungssituation weiter verschärft – und was das für den Nachwuchs bedeutet
Acht Jahre nach dem Abitur, nach Psychologiestudium, Masterabschluss und mehrjähriger Ausbildung, ist Alice Jordan noch nicht approbierte Psychotherapeutin. Sie ist im letzten Jahr ihrer Ausbildung – einer Ausbildung, die sie jeden Monat mehrere tausend Euro kostet. Die geplante Honorarkürzung von 4,5 Prozent trifft sie nicht als etablierte Praxisinhaberin. Sie trifft sie als jemanden, der die Kosten seiner eigenen Ausbildung gegenfinanzieren muss, mit den wenigen Stunden, die er vertraglich behandeln darf. Ihr Fall ist kein Einzelfall – er ist der Normalfall.
Die Ausbildungssituation: Was viele nicht wissen
Die klassische postgraduale Psychotherapieausbildung (nach alter Approbationsordnung) ist strukturell einzigartig in der deutschen Akademikerwelt: Man zahlt, um zu arbeiten. Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer – im Fachjargon kurz "PiA" (Psychotherapeuten in Ausbildung) – behandeln unter Supervision Patientinnen und Patienten, die über die Krankenkasse abgerechnet werden. Die entstehenden Honorare fließen jedoch nicht direkt an die PiAs – sondern an die Ausbildungsinstitute, die dann einen Teil zurückvergüten. Gleichzeitig zahlen die PiAs für Lehrveranstaltungen, Supervisionsstunden und Selbsterfahrung teils erhebliche Beträge.
Was die Ausbildung kostet
Die Gesamtkosten einer psychotherapeutischen Ausbildung variieren je nach Institut und Ausbildungsweg erheblich, liegen aber häufig zwischen 20.000 und 50.000 Euro – zuzüglich der Opportunitätskosten einer über fünfjährigen Qualifikationsphase ohne reguläres Einkommen. Die staatliche Ausbildungsförderung deckt davon einen Bruchteil. Ein erheblicher Teil wird über Darlehen finanziert – Schulden, die nach der Approbation zurückgezahlt werden müssen. Mit sinkenden Kassenhonoaren wird diese Rückzahlung schwieriger, oder sie treibt junge Therapeuten konsequent in die Privatpraxis.
Warum PiAs besonders betroffen sind
Approbierte Therapeuten mit etablierter Praxis haben zumindest die Möglichkeit, durch strategische Anpassung des Patientenmix – mehr Privatpatienten, gezieltere Fallauswahl – auf die Kürzung zu reagieren. PiAs haben diese Flexibilität kaum. Ihre Behandlungsstunden sind begrenzt, geregelt und werden durch ein Ausbildungsinstitut vermittelt. Die Honorare, die sie durch ihre Behandlungen erhalten, sind ohnehin durch das Instituts-Modell bereits reduziert. Eine weitere Kürzung der zugrunde liegenden Kassenhonorare trifft sie daher prozentual härter – bei gleichzeitig weniger Handlungsspielraum.
- Begrenzte Behandlungsstunden: PiAs dürfen nicht unbeschränkt behandeln – Kontingente begrenzen ihre Einnahmen
- Institutsvergütung: Ein Teil der Kassenhonorare verbleibt beim Ausbildungsinstitut
- Keine Privatpatienten: PiAs dürfen in der Regel nur über die Kasse abrechnen
- Zeitmangel: Supervision, Selbsterfahrung und Theorie lassen kaum Raum für mehr Stunden
- Schuldenlast: Ausbildungskosten wurden auf Kredit finanziert, die Rückzahlung wartet
Die Reform der Approbationsordnung: Besserung in Sicht?
Seit 2020 gibt es mit dem Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz eine neue Ausbildungsstruktur: das Studienmodell. Wer jetzt Psychotherapeut werden will, studiert sechs Jahre, erhält dann die Approbation und macht anschließend eine zweijährige bezahlte Weiterbildung in anerkannten Einrichtungen – ähnlich wie Ärzte. Das soll die prekäre PiA-Situation strukturell beseitigen. Für die aktuelle Generation von PiAs, die noch nach alter Ordnung ausgebildet wird, kommt diese Reform allerdings zu spät. Und ob die neuen Weiterbildungsstrukturen tatsächlich besser vergütet sein werden, bleibt abzuwarten – insbesondere wenn die Kassenhonorare gleichzeitig sinken.
Was die Kürzung für den Nachwuchs bedeutet
Langfristig ist die entscheidende Frage: Werden junge Psychologinnen und Psychologen angesichts der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen den Weg in die ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Versicherter einschlagen? Die Signale sind besorgniserregend. Wenn eine jahrelange, teure Ausbildung zu einer Tätigkeit führt, die schlechter vergütet wird als vergleichbare akademische Berufe, werden Entscheidungen getroffen – Abwanderung in Forschung, Industrie, Coaching oder in ausschließlich private Praxismodelle. Der Nachwuchs für die Kassenversorgung könnte langfristig ausbleiben. Das wäre kein dramatischer Kollaps, sondern ein stilles, jahrelanges Aushöhlen der Versorgungskapazität.
Wer gute Therapeuten für die Kassenversorgung will, muss die Ausbildung attraktiv machen – nicht teurer und schlechter vergütet.
Fazit: Nachwuchsproblem ist kein Zufall
Die Situation der Therapeuten in Ausbildung ist kein Nischenproblem und kein individuelles Pech. Sie ist das Ergebnis struktureller Entscheidungen – über Ausbildungsfinanzierung, Kassenhonorare und Bedarfsplanung. Wer heute die Ausbildung unattraktiv macht, bezahlt morgen mit einer ausgedünnten Versorgungsstruktur. Die Honorarkürzung verschärft eine bereits fragile Situation. Wer das als reinen Rechenstreit versteht, hat den Zusammenhang nicht verstanden.