Honorarabsenkung in der Psychotherapie: Bundesgesundheitsministerium sieht keinen Rechtsverstoß
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat die Vergütung für Psychotherapeuten ab April um 4,5 Prozent gesenkt – das BMG hält das für rechtmäßig. KBV klagt.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die geplante Absenkung der Honorare für Psychotherapeuten nicht beanstandet. Das teilte das Ministerium auf Anfrage des Deutschen Ärzteblattes mit. „Nach ausführlicher Prüfung gibt es keine Anhaltspunkte für eine rechtliche Beanstandung", heißt es in einem Papier des Ministeriums zu dem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses von Mitte März 2026.
Was der Beschluss konkret bedeutet
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hatte Mitte März entschieden, die Honorare für psychotherapeutische Leistungen ab dem 1. April 2026 um 4,5 Prozent abzusenken. Gleichzeitig sollen die sogenannten Strukturzuschläge um 14,25 Prozent angehoben werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte gegen die Absenkung gestimmt.
Über die tatsächliche Nettowirkung gehen die Einschätzungen auseinander: Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hält eine durchschnittliche Nettosenkung von 3,5 Prozent für realistisch. Der GKV-Spitzenverband spricht von einer Absenkung in Summe von 2,3 Prozent für das laufende Jahr – mit dem Argument, die Strukturzuschläge würden rückwirkend zum 1. Januar angehoben.
Beschränkte Rechtsaufsicht des Ministeriums
Das BMG hat die Rechtsaufsicht über den Erweiterten Bewertungsausschuss, aber keine Fachaufsicht. Diese beschränkt sich dem Ministerium zufolge „auf die Prüfung von möglichen Gesetzesverstößen, insbesondere verfassungswidrige Regelungen, das Handeln im Rahmen der geltenden Rechtsgrundlagen". Rein fachliche Gründe oder Bedenken gehörten nicht dazu. Die Nichtbeanstandung bedeutet damit, dass das Ministerium keinen Gesetzesverstoß erkennt – eine inhaltliche Billigung der Honorarsenkung ist damit ausdrücklich nicht verbunden.
KBV klagt gegen den Beschluss
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hält den Beschluss für rechtswidrig und hat Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Zusammen mit der Klage wurde ein Antrag auf Eilrechtsschutz gestellt, mit dem Ziel, den Beschluss bis zu einer Hauptsacheentscheidung auszusetzen. Eine gerichtliche Entscheidung über den Eilantrag steht nach Angaben eines KBV-Sprechers noch aus.
„Wir gehen fest davon aus, dass dieser Beschluss rechtswidrig ist. Wir werden den Rechtsweg ausschöpfen und für eine Abkehr von dieser völlig unsinnigen und unreflektierten Sparpolitik kämpfen." – KBV-Chef Andreas Gassen gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt
Gassen kritisierte zudem die Art der Kommunikation seitens des Ministeriums scharf: Er bezeichnete es als schlechten Stil, dass die KBV die Entscheidung aus Medienberichten habe erfahren müssen. „Dieses Vorgehen ist stillos und zeugt von Gleichgültigkeit gegenüber den Problemen der psychotherapeutisch tätigen Kolleginnen und Kollegen."
Einordnung: Strukturelle Fragen bleiben offen
Der Beschluss trifft eine Berufsgruppe, die ohnehin unter erheblichem Druck steht: Wartezeiten von Monaten, eine wachsende Nachfrage nach psychotherapeutischer Versorgung und eine Vergütungsstruktur, die die Wirtschaftlichkeit vieler Praxen an ihre Grenzen bringt. Ob die gleichzeitige Anhebung der Strukturzuschläge die Absenkung in der Praxis tatsächlich kompensiert, hängt vom jeweiligen Leistungsmix der Praxis ab – und wird sich erst im Jahresverlauf zeigen.
Für die weitere Entwicklung ist das laufende Gerichtsverfahren entscheidend. Sollte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg dem Eilantrag der KBV stattgeben, wäre der Beschluss vorläufig ausgesetzt. Eine abschließende Klärung in der Hauptsache dürfte jedoch längere Zeit in Anspruch nehmen.