Unwürdige Zahlenspiele: Wie der GKV-Spitzenverband die Vergütungsdebatte verzerrt

Die DPtV wirft dem Krankenkassenverband vor, mit irreführenden Kostenstrukturvergleichen die öffentliche Diskussion zu manipulieren

Taschenrechner und Diagramme – Vergütungsdebatte im Gesundheitswesen

Am 20. Mai 2026 reagierte die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) mit einer deutlichen Stellungnahme auf Zahlen, die der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) zur Kostenstruktur psychotherapeutischer Praxen veröffentlicht hatte. Die Bundesvorsitzenden Dr. Christina Jochim und Dr. Enno Maaß bezeichneten die Veröffentlichung als „unwürdiges Zahlenspiel" und warfen dem Kassenverband vor, die öffentliche und politische Debatte mit irreführenden Vergleichen zu beeinflussen.

Der Kerndisput: Was vergleicht der GKV-SV eigentlich?

Der Streit dreht sich um die Frage, wie hoch die tatsächlichen Betriebskosten psychotherapeutischer Praxen im Verhältnis zu ihrer Vergütung sind. Der GKV-SV argumentiert, die Honorare seien auskömmlich – und stützt diese Aussage auf Kostenstrukturvergleiche, die nach Einschätzung der DPtV methodisch problematisch sind: Sie vermischen Vollzeit- und Teilzeitpraxen, berücksichtigen nicht die sitzungsbezogene Vergütungsstruktur und ziehen Vergleichsgruppen heran, die strukturell nicht vergleichbar sind.

„Die Krankenkassen sorgen mit unwürdigen Zahlenspielen für Aufsehen – statt endlich die sachliche Debatte zu führen, die Psychotherapeut:innen und ihre Patient:innen verdienen." – Dr. Christina Jochim und Dr. Enno Maaß, DPtV

Halbzulassung: Zulassungsumfang ist nicht gleich Arbeitszeit

Ein besonders strittiger Punkt betrifft Praxen mit sogenannter Halbzulassung. Psychotherapeutinnen mit einer halben Kassenzulassung behandeln nach dem Zulassungsrecht formal eine begrenzte Patientenzahl – sie arbeiten aber faktisch nicht nur halbtags. Supervisionen, Dokumentation, Verwaltung, Weiterbildung und kollegiale Abstimmung fallen unabhängig vom Zulassungsumfang an. Der GKV-SV rechnet diese Praxen als kosteneffizient, weil er Zulassungsumfang mit Arbeitszeit gleichsetzt – ein methodischer Fehler, den die DPtV explizit benennt.

Vergütung pro Sitzung: Das entscheidende Maß

Anders als in arztnahen Fächern, die neben Konsultationen Laborleistungen, technische Untersuchungen und Medikamentenverschreibungen abrechnen, ist die psychotherapeutische Vergütung nahezu vollständig sitzungsbezogen. Das bedeutet: Jede Erhöhung der Gemeinkosten – Miete, Personal, Fortbildung, Supervision – schlägt direkt auf den Überschuss pro Sitzungsstunde durch. Ein Kostenvergleich, der diesen Unterschied nicht strukturell abbildet, ist irreführend.

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