Psychotherapeutische Versorgung nicht vor die Wand fahren: DPtV warnt im Bundestag

Im Gesundheitsausschuss fordert die DPtV die ersatzlose Streichung der Kurzzeittherapieregelung aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Bundestag Plenarsaal von oben – Gesundheitspolitische Anhörung

Am 21. Mai 2026 trat Dr. Enno Maaß, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags auf. Die Botschaft war unmissverständlich: Das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bedroht die ambulante psychotherapeutische Versorgung in einer Weise, die weder mit dem Koalitionsvertrag noch mit dem tatsächlichen Bedarf der Bevölkerung vereinbar ist.

Kurzzeittherapie: Zwei Drittel aller Therapien in Gefahr

Etwa zwei Drittel aller ambulanten Psychotherapien in Deutschland sind Kurzzeittherapien. Sie ermöglichen kompakte, hochwertige Behandlungen und schaffen höhere Aufnahmekapazitäten in den Praxen – ein zentrales Instrument für eine wohnortnahe Versorgung. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Zuschläge für Kurzzeittherapien zu streichen. Die DPtV fordert die ersatzlose Streichung dieser Regelung.

„Wir fordern den Gesetzgeber auf, die geplante Regelung zur Verhinderung von Kurzzeittherapiezuschlägen im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ersatzlos zu streichen." – Dr. Enno Maaß, Bundesvorsitzender der DPtV

Wiedereinbudgetierung: 25 Prozent weniger Versorgungskapazität

Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) ist das gedeckelte Finanzierungsbudget der niedergelassenen Kassenärzte. Seit Jahren wird ambulante Psychotherapie außerhalb dieser Deckelung – extrabudgetär – vergütet, was den Aufbau neuer Kapazitäten ermöglichte. Die geplante Rückkehr in die MGV würde diesen Mechanismus beenden. Die DPtV prognostiziert einen Verlust von bis zu 25 Prozent des ambulanten Versorgungsangebotes in den Folgejahren – Praxen, die ihre Kapazitäten ausgeweitet haben, wären überproportional betroffen.

Kinder und Jugendliche: Eigene Bedarfsplanung überfällig

Ein weiterer Schwerpunkt der Anhörung war die Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen. Derzeit werden KJP-Stellen in der gemeinsamen Bedarfsplanung mit anderen psychotherapeutischen Fachgruppen geplant – ein Mechanismus, der den spezifischen Bedarf von Kindern und Jugendlichen systematisch unterschätzt. Die DPtV fordert seit Jahren eine eigenständige Bedarfsplanung.

„Wir fordern eine gesetzliche Regelung, die eine Ausweisung einer eigenen separaten Bedarfsplanung für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen vorsieht." – Dr. Enno Maaß

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