„Goodwill reicht nicht": 300 Menschen demonstrieren für Weiterbildungsfinanzierung
PsyFaKo und PtW-Forum mobilisieren in Berlin – DPtV fordert gesetzliche Regelungen statt freiwilliger Lösungen
Am 21. Mai 2026 versammelten sich in Berlin über 300 Personen zu einer Kundgebung für eine verlässliche Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung. Organisiert wurde die Demonstration von der Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo) und dem PtW-Forum – zwei Organisationen, die die Interessen von Psychologiestudierenden und Weiterbildungskandidat:innen vertreten. Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) beteiligte sich und unterstützte die zentralen Forderungen.
„Wir alle sind entsetzt, dass nicht nur die bekannten Finanzierungsprobleme bei der Umsetzung der Weiterbildung unverändert weiter bestehen, sondern dass diese durch die Entscheidung des Bewertungsausschusses und das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz noch weiter verschärft werden." – Dr. Christina Jochim und Dr. Enno Maaß, DPtV
Das Problem: Weiterbildungsplätze in Praxen werden unfinanzierbar
Die psychotherapeutische Weiterbildung findet nach dem neuen Psychotherapeutengesetz (2020) in der praktischen Berufstätigkeit statt – also in Kliniken und Praxen, nicht mehr ausschließlich an Ausbildungsinstituten. Das ist konzeptionell ein Fortschritt: näher an der Realität, flexibler. Das Problem ist die Finanzierung. Praxisinhaber:innen, die Weiterbildungsstellen einrichten, müssen Supervision, Selbsterfahrung und Gehalt finanzieren. Bei gleichzeitig sinkenden Honoraren und steigenden Betriebskosten ist das strukturell nicht tragfähig.
Die Honorarkürzung um 4,5 Prozent, der geplante Wegfall der Kurzzeittherapiezuschläge und die drohende Wiedereinbudgetierung psychotherapeutischer Leistungen verschärfen diese Situation weiter. Die DPtV-Vorsitzenden machen die Verbindung explizit: Wer die Honorare senkt, macht Weiterbildungsplätze in Praxen unfinanzierbar – und gefährdet damit langfristig die Nachwuchsversorgung.
Koalitionsvertrag: Zusagen müssen eingelöst werden
Barbara Lubisch, ehemalige DPtV-Bundesvorsitzende und eine der Rednerinnen auf der Demo, verwies auf die gesetzliche Grundlage: Die Heilberufsgesetze sehen ausdrücklich vor, dass die Weiterbildung „angemessen zu vergüten" ist. Dass diese Vergütung in der Praxis nicht gesichert ist, ist kein Versäumnis der Beteiligten – es ist eine politische Unterlassung.
„Es gibt eine Koalitionsvereinbarung, in der die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung zugesagt wurde – wir fordern endlich die Einlösung dieser Zusagen." – Barbara Lubisch, ehemalige DPtV-Bundesvorsitzende
„Es geht nicht über den Goodwill der Beteiligten – wir brauchen gesetzliche Regelungen." – Dr. Christina Jochim und Dr. Enno Maaß
- Gesetzliche Absicherung einer angemessenen Vergütung in der psychotherapeutischen Weiterbildung
- Einlösung der Koalitionsvereinbarung zur Weiterbildungsfinanzierung
- Keine weiteren Honorarkürzungen, die Weiterbildungsplätze in Praxen unfinanzierbar machen
- Klare Planungssicherheit für Weiterbildungskandidat:innen und ausbildende Praxen