127.000 Unterschriften, eine Anhörung im Bundestag: Der Kampf um die ambulante Psychotherapie

Petitionsausschuss berät am 8. Juni 2026 über angemessene Vergütung und drohenden Versorgungseinbruch

Therapeutin macht Notizen während einer Sitzung mit einer Patientin

Es ist eine Zahl, die aufhorchen lässt: Über 127.000 Menschen haben eine Petition unterzeichnet, die vom Deutschen Bundestag fordert, die ambulante psychotherapeutische Versorgung durch angemessene Vergütung zu sichern. Am Montag, dem 8. Juni 2026, tagt der Petitionsausschuss öffentlich im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus in Berlin – und stellt damit die Frage ins Zentrum des parlamentarischen Diskurses, die die psychotherapeutische Fachwelt seit Monaten bewegt: Kann eine wirtschaftlich ausgehöhlte Versorgungsstruktur noch die psychische Gesundheit der Bevölkerung tragen?

Die Petition: Was konkret gefordert wird

Eingereicht wurde die Petition von Siegfried Kaldewey. Er fordert geeignete gesetzgeberische Maßnahmen, die sicherstellen, dass Anpassungen der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im System der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu einer Verschlechterung der Versorgungssituation führen. Konkret verlangt er die Gewährleistung einer bedarfsgerechten, wirtschaftlich tragfähigen Versorgung. Die Botschaft ist unmissverständlich: Eine strukturell unzureichende oder abgesenkte Vergütung bedroht die wirtschaftliche Grundlage psychotherapeutischer Praxen – und damit mittelbar das gesamte ambulante Behandlungsangebot.

„Auch ich habe erst nach längerer Suche einen Therapieplatz erhalten. Diese Erfahrung verdeutlicht, dass die bestehenden Kapazitäten bereits heute an ihre Grenzen stoßen." – Siegfried Kaldewey, Petent

Wartezeiten, Honorarkürzungen, Praxisschließungen: Die Versorgungskrise in Zahlen

Die persönliche Erfahrung des Petenten ist kein Einzelfall – sie ist die Regel. Psychisch erkrankte Menschen warten in Deutschland im Schnitt über 140 Tage auf einen ersten regulären Therapieplatz bei einem Kassenpsychotherapeuten. In ländlichen und strukturschwachen Regionen übersteigen die Wartezeiten diesen Wert noch erheblich. Gleichzeitig sehen sich niedergelassene Psychotherapeut:innen seit Jahren mit Honorarstrukturen konfrontiert, die nach Abzug aller Praxiskosten kaum ein angemessenes Nettoeinkommen ermöglichen. Aktuelle Kürzungen verschärfen diese Situation weiter.

Was am 8. Juni im Bundestag passiert

Die öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses beginnt um 12 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses. Der Petent Siegfried Kaldewey erhält die Möglichkeit, sein Anliegen vor dem Ausschuss nochmals darzustellen, bevor Abgeordnete konkrete Fragen stellen. Auch Mitglieder der Bundesregierung nehmen an der Sitzung teil und können zu den Themen befragt werden. Ein abschließendes Votum des Ausschusses folgt in einer späteren Sitzung – doch die öffentliche Anhörung selbst ist bereits ein politisches Signal: Mit über 127.000 Mitzeichnungen zählt die Petition zu den meistunterstützten ihrer Art im aktuellen Sitzungszeitraum. Die Mitzeichnungsfrist läuft noch bis zum 9. Juni 2026.

Zweite Petition: Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Ebenfalls auf der Tagesordnung der Sitzung steht eine Petition von Ulla Schmidt, ehemaliger Bundesgesundheitsministerin und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. Sie fordert, keine gesetzlichen Änderungen vorzunehmen, die zu Kürzungen oder Einschränkungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung führen. 181.269 Menschen haben diese Petition innerhalb der sechswöchigen Mitzeichnungsfrist unterstützt – eine noch stärkere Resonanz als bei der Psychotherapie-Petition. Hintergrund: Kommunen stehen unter erheblichem Finanzdruck und suchen nach Einsparmöglichkeiten. Die Sozialstaatskommission hat laut Schmidt gefordert, den Dialog zwischen Bundesministerium, Ländern und Kommunen vorrangig auf Kosteneinsparungen in der Eingliederungshilfe auszurichten.

„Diese Diskussionen verunsichern viele Menschen mit Behinderung, ihre Familien und Freunde zutiefst." – Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und ehemalige Bundesgesundheitsministerin

Warum beide Petitionen zusammengehören

Auf den ersten Blick scheinen die zwei Petitionen verschiedene Themen zu adressieren – ambulante Psychotherapie auf der einen, Eingliederungshilfe auf der anderen Seite. Doch sie entstammen derselben gesellschaftlichen Realität: einem Sozial- und Gesundheitssystem unter Spardruck, in dem vulnerable Gruppen die Zeche für Haushaltsentscheidungen zahlen. Menschen mit psychischen Erkrankungen und Menschen mit Behinderungen teilen oft dieselben Erfahrungen: lange Wartezeiten, eingeschränkte Zugänge, bürokratische Hürden und das Gefühl, dass ihre Bedarfe in politischen Abwägungen nachgeordnet behandelt werden. Dass beide Anliegen mit zusammen über 300.000 Unterschriften den Petitionsausschuss erreichen, ist ein deutliches gesellschaftliches Signal.

Was jetzt gefordert ist

Die Anhörung vom 8. Juni 2026 ist ein wichtiger Schritt – aber nur ein erster. Was folgen muss, ist eine politische Antwort, die den Ernst der Lage anerkennt: eine Vergütungsstruktur, die wirtschaftlich tragfähige Praxen ermöglicht, eine verlässliche Finanzierung der Weiterbildung des therapeutischen Nachwuchses und ein klares gesetzgeberisches Bekenntnis dazu, dass ambulante Psychotherapie keine Randleistung ist, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil der gesundheitlichen Grundversorgung. 127.000 Menschen haben das mit ihrer Unterschrift bestätigt. Jetzt liegt es am Parlament.

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